
Bürgerbeteiligung
Windpark REMA
Die wichtigsten Daten zum Bürgerbeteiligungsprojekt in Soest in aller Kürze
10 oder 20
Jahre Laufzeit
1.000€ bis 25.000€
Beteiligung
Im Soester Westen errichtet die REMA-Wind GmbH & Co. KG aktuell vier neue Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nennleistung von jeweils 4,26 Megawatt und einem Rotordurchmesser von 138m. Zwischen den Ortschaften Ampen und Epsingsen werden drei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von rund 111 m und einer Gesamthöhe von insgesamt 180m aufgestellt. Die Tiefbauarbeiten zur Errichtung der Kran- und Montageflächen konnten bereits abgeschlossen werden, so dass mit der Errichtung der Betonfundamente zum Ende des Jahres 2025 begonnen werden konnte. Im Februar 2026 erfolgt die Anlieferung der ersten Turmsektionen. Mit der Montage der Hybrid-Stahltürme wird voraussichtlich im Sommer angefangen werden.
Die vierte größere Windenergieanlage mit etwa 130 m Nabenhöhe und ca. 200m Gesamthöhe ist in der Nähe der Ortschaft Meiningsen, nördlich der A44, geplant. Der Beginn des Fundamentbaus ist für Mai 2026 anvisiert. Die Turmmontage ist dann für Ende dieses Jahres projektiert.
Auf Basis der Ertragsprognose wird der Windpark Soest nach geplanter Inbetriebnahme im vierten Quartal 2026 den jährlichen Strombedarf von etwa 11.500 durchschnittlichen Dreipersonen-Haushalten decken können.

Projektgesellschaft
REMA-Wind GmbH & Co. KG
Hauptstraße 22, 59469 Ense
vertreten durch
Andreas Düser, 59469 Ense
Rechtlicher Hinweis
Das Nachrangdarlehen Windpark REMA wird der Emittentin REMA-Wind GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Mai/Juni 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Das VIB wird spätestens einen Tag vor Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht.
Hinweis gem. § 12 Abs. 2. Vermögensanlagegesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.